
HAUSORDNUNG
ANERKENNUNG DER HAUSORDNUNG
Mit Abschluss des Mitgliedsvertrags sowie mit Betreten des STUDIO53 erkennt das Mitglied / der Interessent die Hausordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung sowie einem respektvollen Miteinander im Studio.
VERHALTEN IM STUDIO
Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern und Mitarbeitern. Belästigungen, aggressives Verhalten oder Störungen des Trainingsbetriebs sind nicht gestattet. Den Anweisungen des Studio-Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
KLEIDUNG UND HYGIENE
Auf den Trainingsflächen sind ausschließlich saubere Sportschuhe zu tragen. Nicht gestattet sind: Straßenschuhe, Flip-Flops, Sandalen, Barfußtraining. Während des Trainings ist ein Handtuch als Unterlage auf den Geräten zu verwenden. Geräte sind nach der Nutzung zu desinfizieren.
GETRÄNKE
Auf den Trainingsflächen sind ausschließlich verschließbare Trinkflaschen erlaubt. Glasflaschen sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
TASCHEN UND SPINDE
Sporttaschen sowie sonstige Taschen dürfen nicht auf den Trainingsflächen abgestellt werden. Für persönliche Gegenstände stehen Spinde zur Verfügung. Diese sind nach dem Training wieder zu räumen. Für Wertgegenstände übernimmt das STUDIO53 keine Haftung.
TRAININGSGERÄTE
Trainingsgeräte und Gewichte sind nach der Nutzung wieder an den vorgesehenen Platz zurückzulegen.
Die Geräte sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
KURSE
Die Teilnahme an Kursen erfolgt gemäß dem jeweils gültigen Kursplan. Eine vorherige Anmeldung über das Buchungssystem ist erforderlich. Das Studio behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen abzusagen.
SOLARIUM
Die Nutzung des Solariums ist gemäß § 4 NiSG ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
Die Liegefläche ist nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
WELLNESS- UND SAUNABEREICH
Vor der Nutzung der Sauna ist zu duschen. In der Sauna gilt: Handtuchpflicht als Unterlage, keine Badeschuhe, keine Mobiltelefone oder Kamerageräte. Bei Außentemperaturen über 30 °C kann die Sauna oder das Sanarium aus Energiespargründen abgeschaltet bleiben.
FOTO- UND VIDEOVERBOT
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Mitgliedern oder Mitarbeitern sind ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
ILLEGALE SUBSTANZEN
Der Konsum, Besitz oder Handel von: Drogen, Anabolika, sonstigen illegalen Substanzen, ist im gesamten Studio streng untersagt. Bei Verstößen erfolgt ein sofortiges Hausverbot.
HAUSRECHT
Das Studio behält sich das Hausrecht vor. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen: die Hausordnung, gesetzliche Vorschriften, oder bei Störung des Studiofriedens kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Hausverbot entbindet das Mitglied nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Die jeweils aktuelle Hausordnung hängt im Studio aus und kann jederzeit eingesehen werden.
