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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

MITGLIEDSCHAFT

Aufgrund der abgeschlossenen Mitgliedschaft sind dem Mitglied die Benutzung der Trainingsgeräte sowie alle zugebuchten Leistungen wie z.B. Kurse oder Sauna, während der Öffnungszeiten gestattet. Die Art der Mitgliedschaft bestimmt ausschließlich die nutzbaren Bereiche (Training, Kurse, Sauna) sowie die Vertragslaufzeit und den monatlichen Beitrag.


GESUNDHEITSKLAUSEL

Das Mitglied bestätigt mit Vertragsabschluss, dass aus ärztlicher Sicht keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an einem Fitnesstraining bestehen. Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich, das Studio vor Aufnahme des Trainings über bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen zu informieren. Das STUDIO53 übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die aufgrund nicht mitgeteilter gesundheitlicher Einschränkungen entstehen.


STARTPAKET

Zu Beginn der Mitgliedschaft wird einmalig ein Startpaket gebucht. Dieses ist unabhängig von der gewählten Mitgliedschaftsart oder Vertragslaufzeit. Das Mitglied kann zwischen zwei Varianten wählen.


Basic Startpaket: Clubkarte, Servicepauschale 1. Halbjahr, 2 Gutscheine für eine InBody Körperanalyse. Eine Trainerbetreuung, Geräteeinweisung oder Trainingsplanerstellung ist in diesem Paket nicht enthalten.


Premium Startpaket: Clubkarte, 1x Personaltraining (Eingangscheck mit individueller Trainingsplanerstel-lung ca. 90 Minuten), bis zu 2 Betreuungskontrollen (je ca. 30 Minuten), 4 Gutscheine für eine InBody Körperanalyse. Bei den Betreuungskontrollen wird überprüft, ob das Mitglied mit den Übungen zurechtkommt und ob Anpassungen, Zusatzübungen oder Alternativübungen gewünscht sind.

TRAINING OHNE TRAINERBETREUUNG

Sofern kein Premium Startpaket, Personal Training, Eingangscheck + Trainingsplan oder Trainingsplan gebucht wurde, erfolgt das Training eigenverantwortlich ohne Trainerbetreuung. Das Mitglied bestätigt mit Vertragsabschluss, die Trainingsgeräte eigenverantwortlich zu nutzen und nur Übungen durchzuführen, die es sicher beherrscht.


CLUBKARTE
Zu Beginn der Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine persönliche Clubkarte. Mit dieser muss es sich vor dem Training einchecken sowie nach dem Training wieder auschecken. Die Clubkarte ist Bestandteil des Startpakets. Bei Verlust oder Beschädigung wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 20 € erhoben. Die Clubkarte ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Bei missbräuchlicher Nutzung oder Weitergabe der Clubkarte behält sich das Studio vor, eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 € zu erheben.


BEITRÄGE, ZUSATZLEISTUNGEN & THEKENUMSÄTZE

Der Beitrag zwischen Trainingsbeginn und Vertragsbeginn wird anteilig berechnet. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen Monat. Der monatliche Beitrag erhöht sich hierbei um 5 €. Alle Beiträge, Zusatzleistungen sowie offene Thekenumsätze werden – wie auf Seite 1 vereinbart – per SEPA-Lastschrift eingezogen oder im Voraus bezahlt.

 
SERVICEPAUSCHALE
Halbjährlich wird eine Servicepauschale in Höhe von 29 € erhoben. Die Servicepauschale beinhaltet zusätzliche Serviceleistungen wie z.B.: Duschen, Mineralgetränke, Wasser, Studio-WLAN. Die Pauschale ist verpflichtend und kann nicht abgewählt werden. Eine Rückerstattung im Falle einer Kündigung erfolgt nicht.


RABATTE
Spar-Abo und Premium-Abo für Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten gegen jährliche Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises (z.B. Schülerausweis) umseitige Sonderkonditionen. Liegt kein aktuell gültiger Nachweis vor, so erhöhen sich die Konditionen für die jeweils gebuchte Laufzeit zum regulären Erwachsenentarif.

Bsp. Das Spar-Abo Schüler erhöht sich bei einer Laufzeit von 12 Monaten von 35 € mtl. auf 49 € mtl. Bsp. 2: Premium Abo Schüler erhöht sich bei einer Laufzeit von 12 Monaten von 49 € mtl. auf 69 € mtl. Eine nachträgliche Verrechnung der Rabatte ist bis zu 1 Monat rückwirkend möglich.


RÜCKLASTSCHRIFTEN
Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Im Falle einer Rücklastschrift wird diese automatisch bei der nächsten Beitragsabbuchung mit eingezogen. Die entstandenen Bankgebühren werden zzgl. 5 € Bearbeitungsgebühr mit verrechnet. Erfolgt eine weitere Rücklastschrift, wird eine Zahlungserinnerung inkl. der entstandenen Bankgebühren sowie einer Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. Sofern sich das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Zahlungsrück-stand befindet, wird der Gesamtbetrag bis zum Ende der aktuellen Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.


 

RUHEZEIT / VERTRAGSPAUSE

Eine Ruhezeit kann bei gesundheitlichen Einschränkungen von bis zu 3 Monaten gewährt werden. Sie ist jeweils von Monatsersten bis Monatsletzten möglich. Hierzu ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem die Dauer der Sportunfähigkeit hervorgeht, notwendig. Ebenso muss für die beantrage Ruhezeit ein Ruheantrag im Vorfeld gestellt werden. Dieser steht auf unserer Homepage unter Mitgliederportal – Formulare für Mitglieder zum Download bereit. Passwort: Mitglied.

Sobald der Antrag vom STUDIO53 genehmigt ist, wird die Ruhezeit eingetragen. Sollte die beantragte Zeit die Dauer von 3 Monaten überschreiten, muss ein neuer Ruheantrag gestellt inkl. neues Attest vorgelegt werden. Die Bearbeitungsgebühr des Ruheantrag ist mit der Servicepauschale beglichen.


KÜNDIGUNG
Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um je 1 Monat auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht unter Einhaltung der Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt wird.


UMZUG / SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

Ein Umzug des Mitglieds begründet grundsätzlich kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Das STUDIO53 kann einer vorzeitigen Vertragsbeendigung aus Kulanz zustimmen, wenn der neue Hauptwohnsitz des Mitglieds dauerhaft mehr als 30 km vom Studio entfernt liegt. In diesem Fall kann der Vertrag vorzeitig beendet werden, wenn eine Ausgleichszahlung in Höhe von drei Monatsbeiträgen geleistet wird. Der neue Wohnsitz ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Meldebescheinigung) nachzuweisen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn der Wohnort bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weiter als 30 km vom STUDIO53 entfernt war.


ÖFFNUNGSZEITEN

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Öffnungszeiten können vom Inhaber geändert werden. Dies berechtigt nicht zu einer Beitragsermäßigung oder außerordentlichen Kündigung.


UNBETREUTE TRAININGSZEITEN

Das STUDIO53 bietet Trainingszeiten an, in denen kein Trainer oder Mitarbeiter vor Ort ist. Das Mitglied ist sich bewusst, dass das Training in diesen Zeiten ohne Aufsicht erfolgt und mit den üblichen Risiken eines eigenverantwortlichen Trainings verbunden ist.


Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Trainingsgeräte auch ohne Trainerbetreuung. Eine Geräteeinweisung oder Trainingsplanerstellung ist ausschließlich Bestandteil des Premium Startpakets oder eines Personal Trainings. Mitglieder bestätigen mit Vertragsabschluss, dass sie Trainingsgeräte eigenverantwortlich nutzen und nur Übungen durchführen, die sie sicher beherrschen.


Minderjährige Mitglieder ab 13 Jahren dürfen das Studio ebenfalls während unbetreuter Zeiten nutzen. Mit der Unterschrift auf Seite 1 bestätigt der gesetzliche Vertreter sein Einverständnis hierzu.


Im Notfall ist der allgemeine Notruf 112 zu wählen.

Studio-Notfallnummer: 0178-3335795. Standort AED & Erste Hilfe Koffer: 1. OG, links neben dem Empfang.


AUSSERORDENTLICHE SCHLIESSUNG

Im Falle einer vorübergehenden Schließung des Studios aufgrund von behördlichen Anordnungen oder Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des STUDIO53 liegen (z. B. Lockdown, Feuer-, Wasser- oder sonstige Gebäudeschäden), kann das Studio eine Trainings- und Beitragspause einlegen. Die Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich in diesem Fall automatisch um den Zeitraum der Schließung. Ein Anspruch auf außerordentliche Kündigung oder Beitragsminderung besteht in diesem Zeitraum nicht.
 

VIDEOÜBERWACHUNG
Zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Mitglieder sowie der Einrichtung werden im Eingangs- und Trainingsbereich Videoaufzeichnungen erstellt. Der Sanitär- und Wellnessbereich ist hiervon ausdrücklich ausgenommen. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet und nach spätestens 7 Tagen automatisch gelöscht oder überschrieben, sofern sie nicht zur Aufklärung eines Vorfalls benötigt werden.


HAFTUNG

Die Nutzung der Einrichtung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte oder der Einrichtungen entstehen, haftet das verursachende Mitglied bzw. der Besucher. Das STUDIO53 haftet nicht für Schäden, die durch eigenverantwortliches Training, Selbstüberschätzung oder gesundheitliche Einschränkungen entstehen. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

 

Für Garderobe und persönliche Gegenstände übernimmt das STUDIO53 keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen sich ausschließlich im Servicebereich des Studios aufhalten.


DATENSCHUTZ

Das STUDIO53 verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des STUDIO53 zu entnehmen.

FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN (STUDIOAUFNAHMEN)

Im Rahmen des Studiobetriebs können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden (z. B. für Social Media, Werbung oder Dokumentation). Das Mitglied erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen es möglicherweise zu sehen ist, vom STUDIO53 zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt verwendet werden dürfen, auch über das Ende der Mitgliedschaft hinaus. Sollte ein Mitglied dies nicht wünschen, kann es dem jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch ist per E-Mail zu richten an: info@studio-53.de 


VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Inhabers des STUDIO53. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsbestimmungen sowie die Hausordnung sind Bestandteil des Mitgliedsvertrags und für jedes Mitglied verbindlich. Der Inhaber behält sich vor, die Hausordnung aus betrieblichen Gründen anzupassen.


Stand: 01. März 2026

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